Hafen- und Geländeordnung

Hafen- und Geländeordnung BCE/Oste e.V.

  1. Diese Hafen- und Geländeordnung gilt für Mitglieder und Gäste.
    Die Anleger / Pontons und das dazugehörende genutzte Gelände, die Slippanlage
    nebst der Zufahrt, der Parkplatz und das Bootshaus dürfen nur von Mitgliedern,
    Besatzung und deren Gästen betreten werden.
    Das Laufen, Radfahren und Angeln auf/von den Anlegern ist aus Sicherheitsgründen
    zu unterlassen.
    Die Anleger-, Slippanlage-, Parkplatz- und Zufahrtsbeschilderung ist unbedingt zu
    beachten und Folge zu leisten.
    Zuwiderhandlungen werden als Hausfriedensbruch verfolgt.
    Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
    Eine Haftung jeglicher Art wird seitens des BCE/Oste e.V. nicht übernommen.
    Den Anordnungen des BCE/Oste e.V.-Vorstandes nebst Hafenmeister ist Folge zu
    leisten.
    Bootsbesitzer haben zur Saison gem. Mitgliederversammlung vom 25.01.2002
    spätestens 14 Tage nach der Jahreshauptversammlung dem Hafenmeister
    mitzuteilen, ob sie einen Liegeplatz für das lfd. Jahr benötigen und dem
    Hafenmeister, sofern noch nicht geschehen, eine Kopie der Bootsversicherung
    vor dem Slippvorgang vorzulegen.
  2. Der Vorstand nebst Hafenmeister darf nur solchen Fahrzeugen das Anlegen gestatten,
    für die die Abmessungen, die Stabilität und die Festigkeit der Anlage ausreichen.
    Es dürfen keine zwei Boote nebeneinander an der Anlage festmachen.
    Die vom Vorstand nebst Hafenmeister zugewiesenen Liegeplätze müssen unbedingt
    eingehalten werden.
  3. Die Gäste werden gebeten, sich beim Hafenmeister, Clubwart oder eines der
    Vorstandsmitglieder anzumelden und das Liegegeld lt. Aushang zu entrichten
    und es dem Kassenwart zu übergeben.
  4. Jedes Boot muß ausreichend festgemacht werden.
    Die Festmacher müssen ausreichend bemessen sein.
    Die Verwendung von Drähten ist nicht zulässig.
    Beim Verlassen des Geländes müssen die Leinen ordentlich aufgeschossen sein.
  5. An jedem Boot sind an der Seite zum Anleger mindestens zwei Fender, der
    Bootsgröße entsprechend, anzubringen.
  6. Änderungen an den Schlengeln, Anlegern, und Festmacherbügeln sind nicht erlaubt.
    Auf den Schlengelbelag dürfen keine zusätzlichen Beschläge, Teppiche usw. fest
    angebracht werden.
    Zusätzliche Fenderungen an den Schlengeln müssen vom Vorstand Zustimmung
    finden.
  7. Vor jeder längerer Fahrt sollten sich alle Bootsführer in dem im Bootshaus
    ausliegendem Buch mit der Abfahrtszeit und der ungefähren Rückkehr eintragen,
    damit dem Vorstand nebst Hafenmeister die Einweisung von Gastbooten und das
    rechtzeitige Freimachen der Plätze erleichtert werden kann.
  8. Das Lagern von Gegenständen, Beibooten, Räusen, Fischereigeräten aller Art, Grill
    oder Räuchereinrichtungen usw. auf den Anlegern ist nicht zulässig.
    Teile der Boote (z.B. Klüverbäume) dürfen nicht in den Verkehrsbereich der Schlengel
    nebst Slippanlage ragen.
  9. Für das Lagern von Beibooten oder Jollen an Land, in und an der Slippanlage, ist auch
    eine Genehmigung des Vorstandes nebst Hafenmeister erforderlich. Diese kann erteilt
    werden, soweit Platz vorhanden ist.
  10. Die Entnahme von Strom an den dafür vorgesehenen Steckdosen ist vorher mit dem
    Vorstand nebst Hafenmeister abzustimmen. Der Stromverbrauch muß bezahlt werden.
  11. Abfälle dürfen unter keinen Umständen in das Wasser oder auf das Gelände
    geworfen werden. Der Müllbehälter steht am Bootshaus zur Verfügung.
  12. Die Verordnung über die Häfen im Lande Niedersachsen -Allgem. Hafenordnung
    vom 05.03.1975- und die dazu erlassenen besonderen Vorschriften gelten
    uneingeschränkt.
    Boote mit Motorantrieb dürfen den Anleger nur mit langsamer Fahrt passieren.
  13. Verstöße gegen diese Anleger-, Geländeordnung, die trotz Aufforderung durch den
    Vorstand nebst Hafenmeister nicht unterbleiben, können zum Verlust des Liegeplatzes
    führen.

    Die vorstehende Hafen-/Geländeordnung wurde von der Mitgliederversammlung am
    11.Jan.1985 verlesen und genehmigt, sowie durch Mitgliederbeschlüsse ergänzend
    übernommen.

    Bremervörde-Elm, 25.01.2002
    Bootsclub Elm/Oste e.V.

    Vorsitzender Thorsten Schelski
    stellvertr. Vors. Torsten Dankers
    Kassenwart Kurt Müller
    Schriftführer Bernd Warnecke
    Hafenmeister Harald Brand